Grenzen der Osteopathie

Sogenannte "medizinische Notfälle", wie z. B. Herzinfarkt, Schlaganfall, akute Verletzungen, Brüche, Wunden sowie schwere psychische und seelische Erkrankungen oder Tumorerkrankungen müssen ärztlich behandelt werden! Sie können jedoch osteopathisch unterstützend begleitet werden.

Bitte beachten Sie auch, dass für die in §6 Infektionsschutzgesetz aufgeführten übertragbaren Erkrankungen ein Behandlungsverbot für nichtärztliche Therapeuten besteht. (Also für Heilpraktiker oder andere naturmedizinische Therapeuten).

Grundsätzlich gilt:

Ein Besuch beim Osteopathen oder Heilpraktiker ersetzt keinen Arzttermin! Die Untersuchungs- und Diagnosemethoden der Schulmedizin sind sehr fortgeschritten und sollten auf alle Fälle genutzt werden.

Besonders bei unklaren Beschwerden, die schon länger existieren, immer wieder kommen usw.

Thomas Stangassinger


Berchtesgadener Str. 3
84489 Burghausen

Telefon +49/8677/70483-58
Mobil +49/160/99425427

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Termine

nach telefonischer Vereinbarung