Abrechnung nach GebüH (Heilpraktiker)

Die Osteopathie fällt unter den Begriff der Heilbehandlungen, muss daher nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet werden.

Viele gesetzliche Krankenkassen (z.B. TKK, BKKs, Barmer GEK ) übernehmen zum Teil oder gänzlich die Behandlungskosten für Osteopathie.

Es bietet sich an, vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenkasse oder Zusatzversicherung nachzufragen, ob und wieviel übernommen werden kann.

Ebenfalls gelten bei den Kassen unterschiedliche Richtlinien, in welchen Verbänden oder Berufsgruppen der jeweilige Therapeut Mitglied sein muss, um Kosten erstattet zu bekommen.

Preise

Da nach GebüH abgerechnet wird, können leider keine genauen Preisangaben erfolgen.

Es muss keine Barzahlung erfolgen. Sie erhalten eine Rechnung, die Sie dann überweisen.

Thomas Stangassinger


Berchtesgadener Str. 3
84489 Burghausen

Telefon +49/8677/70483-58
Mobil +49/160/99425427

info@stangassinger-osteopathie.de
www.stangassinger-osteopathie.de

Termine

nach telefonischer Vereinbarung